Folgende Mail erreichte mich gestern:

Sehr geehrter Herr XXXXX,

wir haben Ihre datenschutzrechtliche Anfrage und alle weiteren gleichlautenden Anfragen, die uns aufgrund des Blogs „Gratis-BILD: Den Springer-Verlag effektiv zurücktrollen“ erreicht haben, zum Anlass genommen, uns mit der Berliner Datenschutzbehörde abzustimmen.

Da uns die entsprechenden Schreiben entsprechend der Aufforderung von Herrn Neumann auf acht unterschiedlichen E-Mail-Adressen gleichzeitig erreicht haben, ist offensichtlich, dass es den Petenten nicht auf die datenschutzrechtliche Anfrage, sondern darauf ankam, unsere Kommunikationseinrichtungen zu blockieren. Das sog. „E-Mail-Bombing“ stellt einen rechtswidrigen Eingriff in unseren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar und erfüllt außerdem den Tatbestand der Computersabotage gem. § 303 b StGB.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Mitteilung, ob Sie Ihre datenschutzrechtlichen Anfragen aufrechterhalten wollen. Falls dies so ist, fügen Sie Ihrem Schreiben bzw. Ihrer E-Mail bitte eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises bei. Wir haben im Verlauf der Aktion „Gratis-BILD für alle“ eine Vielzahl von E-Mails mit unzutreffenden Absenderangaben erhalten, so dass wir uns vor der Erteilung der Auskünfte über die Identität des Petenten versichern müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Springer AG

Axel-Springer-Str. 65

10888 Berlin

Ich finde dieses Vorgehen ziemlich dreist. Der versteckte Vorwurf der Computersabotage im Zusammenhang mit der Frage ob man seine „datenschutzrechtlichen Anfragen“ aufrecht erhalten wolle und man dann eine Kopie seines Personalausweises zur Legitimation schicken soll, dient meiner Meinung nach nur der Einschüchterung. Die wollen sich einfach nur die Arbeit sparen, die durch die Bearbeitung dieser Anfragen entsteht.

In den entsprechenden Beiträgen auf netzpolitik.org und lawblog.de findet man einige Anmerkungen zum rechtlichen Aspekt.

Ich lasse so nicht mit mir umspringen und habe dem Axel Springer Verlag gerade folgende Antwort geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

selbstverständlich halte ich meine datenschutzrechtlichen Anfragen weiter aufrecht. Und selbstverständlich werde ich Ihnen keine Kopie meines Personalausweises schicken, da ich keine Kopie anfertigen darf (siehe Begründung zu § 14 PAuswG, Bundesratsdrucksache 550/08) und mich auch von Ihnen nicht zu einer Ordnungswidrigkeit anstiften lasse.
Desweiteren weise ich den indirekten Vorwurf des sog. „E-Mail-Bombings“ entschieden zurück. Ich wollte lediglich sicherstellen, daß meine E-Mail rechtzeitig die entsprechenden Stellen erreicht. Die Axel Springer AG ist einer der größten Verlage dieses Landes mit einer entsprechenden IT-Infrastruktur. Sie sollten sich über die personelle Zusammensetzung Ihrer IT-Abteilung Gedanken machen, wenn meine E-Mail an acht (!) Empfänger Probleme verursacht haben könnte, die, sofern überhaupt welche entstanden sind, ausdrücklich nicht von mir beabsichtigt waren. Im übrigen wurde meine E-Mail nur fünf Empfängern zugestellt, was meine Vorsichtsmaßnahme mehrere Adressen zu verwenden rückblickend bestätigt. Ich verstehe deshalb nicht warum Sie behaupten, daß mein Schreiben acht Empfänger erreicht haben soll.
Das Sie mir am 23.06.12 entgegen meinem ausdrücklichen Widerspruch einen großformatigen, roten Umschlag zugestellt haben, stelle ich an dieser Stelle erst einmal nur fest. Ich darf bemerken, daß Ihnen da meine Identität auch ohne Ausweiskopie noch gut genug war. Im Übrigen habe ich Ihnen keine Petition geschickt, sondern einen Widerspruch mit einer Aufforderung. Um Ihre offensichtliche Wissenslücke um den Begriff „Petition“ zu schließen, hier der Link zum entsprechenden Wikipedia-Artikel mit einer Definition.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX

Ich bin gespannt, wie sich das weiter entwickelt.

Update:
Laut einem Blogbeitrag auf netzpolitik.org, prüft der Berliner Datenschutzbehörde das Vorgehen der Axel Springer AG jetzt aufsichtsrechtlich.

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