Heute (bzw. morgen früh) gegen 1:45 findet im Bundestag die erste Lesung zum umstrittenen Leistungsschutzrecht für Verleger statt (Drucksache 17/11470). Die Gesetzesvorlage wird anschließend in den zuständigen Ausschuss verwiesen, der dann darüber beraten wird.
Hier noch ein paar interessante Links zu diesem Thema:
Das bestellte Gesetz auf netzpolitik.org
Google ist nicht das Netz auf SPON
Update: Heute Mittag haben die Jugendorganisationen fast aller demokratischen Parteien das LSR gemeinsam abgelehnt. Hier die Erklärung:
“Wir lehnen die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage ab. Derzeit stellen viele Verlage ihre Inhalte freiwillig kostenfrei und für jedermann zugänglich ins Netz. Sie tun dies, um öffentlich wahrgenommen zu werden und um Werbeeinnahmen zu generieren. Es gibt bereits jetzt die technischen Möglichkeiten, Inhalte im Netz dem Zugriff durch Suchmaschinen und News-Aggregatoren zu entziehen. Damit bleibt es den Verlagen unbenommen, den Zugriff und die Zugriffsbedingungen für ihre Inhalte zu steuern und auszugestalten. Eine Schutzlücke gibt es nicht. Es ist uns unbegreiflich, dass der Gesetzgeber der Argumentation der Verlegerverbände folgt, es müsse eine Lücke geschlossen werden.
Der Entwurf des Leistungsschutzrechts sieht die Pflicht zum Kauf von Lizenzen dann vor, wenn die Verlagsinhalte kommerziell genutzt werden. Unklar ist, wie mit den im Netz massenhaft vorhandenen Angeboten umgegangen werden soll, die nicht eindeutig als kommerziell oder privat zu werten sind – so etwa Blogs, die durch Werbung oder Micropayment-Dienste ebenfalls zu Erlösen führen können. Diese rechtliche Grauzone im Leistungsschutzrecht birgt für Bloggerinnen und Blogger sowie Nutzerinnen und Nutzer die Gefahr, von den Verlagen systematisch mit Klagen überzogen zu werden. Ein staatliches Eingreifen ist hier völlig unnötig und sogar schädlich.
Junge Union, Jusos, Grüne Jugend, Junge Liberale und Junge Piraten sind sich darin einig, dass dieser Eingriff in die freiheitliche Architektur des Internets nicht hinnehmbar ist. Es gibt keine Notwendigkeit für diese Innovationsbremse. Die Verlage müssen sich – wie andere Branchen auch – dem Strukturwandel stellen: Statt an analogen und nicht umsetzbaren Regelungen festzuhalten, sollten sie neue, an das Internet angepasste Geschäftsmodelle entwickeln.
Deswegen fordern wir alle im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen auf, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen!”