Was mich in der aktuellen Debatte über die „Abgrenzungsprobleme“ gegenüber Rechtsradikalismus der Piratenpartei nervt ist die einseitige Berichterstattung. Sobald sich ein Pirat argumentativ auch nur annähernd in Richtung Nationalsozialismus begibt, wird dem von der Presse besondere Beachtung geschenkt und kritisch beäugt. Wenn aber seitens der Piratenpartei, wie auf dem niedersächsischen Landesparteitag am letzten Wochenende geschehen, ein eindeutiges Zeichen gegen Rechts gesendet wird, ist das keine Meldung wert.

Bislang (ich lasse mich gerne eines Besseren belehren) habe ich im Internet keine Meldung darüber gefunden, daß der Parteitag in Nienburg offenbar nahezu geschlossen den Tagungsraum verließ, als ein Bewerber eines Listenplatzes, der sich selber als „Moslem mit deutsch-nationaler Gesinnung“ beschreibt und angeblich zehn Kinder hat, die er alle nicht sehen dürfe, das Wort ergriff. Das lag aber auch vielleicht daran, daß sich das Ganze am Sonntagabend gegen 23:20 abspielte und kein Pressevertreter mehr anwesend war?
Der Landesverband der Piraten in Niedersachsen hätte dazu eigentlich eine kleine Meldung auf der Homepage veröffentlichen oder sonstwie Kapital daraus schlagen können. Der Transparenz wegen, oder so. Hat er aber nicht und das ist wieder einmal ein Grund, warum die Partei einem irgendwie sympatisch ist.

Der Springer Verlag will am 23.06.2012 jedem Haushalt in Deutschland eine Ausgabe der BILD-Zeitung schenken. In einer Broschüre wirbt der Verlag damit, daß auch „Werbeverweigerer“, also die Haushalte, die einen entsprechenden Aufkleber am Briefkasten angebracht haben, die Ausgabe zugestellt bekommen, da diese Aufkleber bei kostenlosen Zeitungen keine Gültigkeit haben. Eine ganzseitige Anzeige in dieser Ausgabe der BILD soll wegen der dadurch resultierenden hohen Reichweite 4 Millionen Euro kosten.

Ich will nicht, daß der Springer Verlag auch nur einen Cent an mir verdient. Deshalb werde ich der Zustellung dieser kostenlosen Ausgabe per Brief widersprechen. Udo Vetter hat in seinem law blog einen Link zu einem Musterschreiben des Kölner Rechtsanwaltes Andreas Schwertmann veröffentlicht, das man als Vorlage seiner Absage an den Springer Verlag nutzen kann.