Fast genau einen Monat ist es her, als der Axel Springer Verlag mit einer Drohmail fragwürdigen Antwort-Mail auf die (u.a. bei netzpolitik.org inspirierten) Widersprüche der BILD-Jubiläumsaktion reagierte. Auf meine Antwort habe ich zwar bislang keine Reaktion erhalten, aber vor ein paar Tagen bekam netzpolitik.org eine Nachricht vom Berliner Datenschutzbeauftragten, aus der hervorgeht das die Email-Drohung des Springerverlages aufsichtsrechtlich geprüft wird.

Ich bin gespannt, wie es weiter geht.

Folgende Mail erreichte mich gestern:

Sehr geehrter Herr XXXXX,

wir haben Ihre datenschutzrechtliche Anfrage und alle weiteren gleichlautenden Anfragen, die uns aufgrund des Blogs „Gratis-BILD: Den Springer-Verlag effektiv zurücktrollen“ erreicht haben, zum Anlass genommen, uns mit der Berliner Datenschutzbehörde abzustimmen.

Da uns die entsprechenden Schreiben entsprechend der Aufforderung von Herrn Neumann auf acht unterschiedlichen E-Mail-Adressen gleichzeitig erreicht haben, ist offensichtlich, dass es den Petenten nicht auf die datenschutzrechtliche Anfrage, sondern darauf ankam, unsere Kommunikationseinrichtungen zu blockieren. Das sog. „E-Mail-Bombing“ stellt einen rechtswidrigen Eingriff in unseren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar und erfüllt außerdem den Tatbestand der Computersabotage gem. § 303 b StGB.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Mitteilung, ob Sie Ihre datenschutzrechtlichen Anfragen aufrechterhalten wollen. Falls dies so ist, fügen Sie Ihrem Schreiben bzw. Ihrer E-Mail bitte eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises bei. Wir haben im Verlauf der Aktion „Gratis-BILD für alle“ eine Vielzahl von E-Mails mit unzutreffenden Absenderangaben erhalten, so dass wir uns vor der Erteilung der Auskünfte über die Identität des Petenten versichern müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Springer AG

Axel-Springer-Str. 65

10888 Berlin

Ich finde dieses Vorgehen ziemlich dreist. Der versteckte Vorwurf der Computersabotage im Zusammenhang mit der Frage ob man seine „datenschutzrechtlichen Anfragen“ aufrecht erhalten wolle und man dann eine Kopie seines Personalausweises zur Legitimation schicken soll, dient meiner Meinung nach nur der Einschüchterung. Die wollen sich einfach nur die Arbeit sparen, die durch die Bearbeitung dieser Anfragen entsteht.

In den entsprechenden Beiträgen auf netzpolitik.org und lawblog.de findet man einige Anmerkungen zum rechtlichen Aspekt.

Ich lasse so nicht mit mir umspringen und habe dem Axel Springer Verlag gerade folgende Antwort geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

selbstverständlich halte ich meine datenschutzrechtlichen Anfragen weiter aufrecht. Und selbstverständlich werde ich Ihnen keine Kopie meines Personalausweises schicken, da ich keine Kopie anfertigen darf (siehe Begründung zu § 14 PAuswG, Bundesratsdrucksache 550/08) und mich auch von Ihnen nicht zu einer Ordnungswidrigkeit anstiften lasse.
Desweiteren weise ich den indirekten Vorwurf des sog. „E-Mail-Bombings“ entschieden zurück. Ich wollte lediglich sicherstellen, daß meine E-Mail rechtzeitig die entsprechenden Stellen erreicht. Die Axel Springer AG ist einer der größten Verlage dieses Landes mit einer entsprechenden IT-Infrastruktur. Sie sollten sich über die personelle Zusammensetzung Ihrer IT-Abteilung Gedanken machen, wenn meine E-Mail an acht (!) Empfänger Probleme verursacht haben könnte, die, sofern überhaupt welche entstanden sind, ausdrücklich nicht von mir beabsichtigt waren. Im übrigen wurde meine E-Mail nur fünf Empfängern zugestellt, was meine Vorsichtsmaßnahme mehrere Adressen zu verwenden rückblickend bestätigt. Ich verstehe deshalb nicht warum Sie behaupten, daß mein Schreiben acht Empfänger erreicht haben soll.
Das Sie mir am 23.06.12 entgegen meinem ausdrücklichen Widerspruch einen großformatigen, roten Umschlag zugestellt haben, stelle ich an dieser Stelle erst einmal nur fest. Ich darf bemerken, daß Ihnen da meine Identität auch ohne Ausweiskopie noch gut genug war. Im Übrigen habe ich Ihnen keine Petition geschickt, sondern einen Widerspruch mit einer Aufforderung. Um Ihre offensichtliche Wissenslücke um den Begriff „Petition“ zu schließen, hier der Link zum entsprechenden Wikipedia-Artikel mit einer Definition.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX

Ich bin gespannt, wie sich das weiter entwickelt.

Update:
Laut einem Blogbeitrag auf netzpolitik.org, prüft der Berliner Datenschutzbehörde das Vorgehen der Axel Springer AG jetzt aufsichtsrechtlich.

Wie ich hier bereits im Januar schrieb, will die Axel Springer AG am 23.6.12 die Jubiläumsausgabe der BILD an alle deutschen Haushalte kostenlos zustellen. Mittlerweile formierte sich Widerstand gegen diese Aktion. Alle-gegen-BILD.de und Campact bieten auf ihren Seiten ein Webformular, mit dem man der Zustellung widersprechen kann. Leider beteiligten sich bis heute „nur“ etwa 230 000 Personen an dieser Aktion – ich habe damals mit viel mehr gerechnet.

Vor ein paar Tagen berichtete das BILDBlog, daß der Springer-Verlag nun allen Verweigerern eine „adressierte, großformatige Infopostsendung in einem auffälligen roten Umschlag“ zustellen werde. Vermutlich dient diese Infopostsendung als Hilfe, damit die Zusteller wissen, wer keine BILD bekommen darf und nicht umständlich mit Adresslisten herum hantiert werden muss. Was in diesem Umschlag stecken wird, ist noch nicht klar. Ich vermute darin die BILD, getarnt als Infopost. Nicht nur ich finde das ziemlich frech, sondern auch Netzpolitik.org. Dort findet man eine Vorlage für den erweiterten Widerspruch mit den entsprechenden Mailadressen. Gestern habe ich die Mail abgeschickt und bin nun gespannt darauf was am Samstag passieren wird. Einige andere scheinen diese Möglichkeit ebenfalls genutzt zu haben, denn kurz nach dem Versand der Mail trudelten bei mir automatisierte Antworten ein, das das eine oder andere Mail-Postfach voll sei. Trotzdem sind wohl einige Mails angegommen.

Ich kann jedem nur raten den erweiterten Widerspruch, trotz der knappen Zeit bis Samstag, ebenfalls abzuschicken um so wenigstens alle Mittel gegen die Verarsche des Axel Springer Verlages ausgeschöpft zu haben. Vielleicht ist es heute ja noch nicht zu spät.

Der Springer Verlag will am 23.06.2012 jedem Haushalt in Deutschland eine Ausgabe der BILD-Zeitung schenken. In einer Broschüre wirbt der Verlag damit, daß auch „Werbeverweigerer“, also die Haushalte, die einen entsprechenden Aufkleber am Briefkasten angebracht haben, die Ausgabe zugestellt bekommen, da diese Aufkleber bei kostenlosen Zeitungen keine Gültigkeit haben. Eine ganzseitige Anzeige in dieser Ausgabe der BILD soll wegen der dadurch resultierenden hohen Reichweite 4 Millionen Euro kosten.

Ich will nicht, daß der Springer Verlag auch nur einen Cent an mir verdient. Deshalb werde ich der Zustellung dieser kostenlosen Ausgabe per Brief widersprechen. Udo Vetter hat in seinem law blog einen Link zu einem Musterschreiben des Kölner Rechtsanwaltes Andreas Schwertmann veröffentlicht, das man als Vorlage seiner Absage an den Springer Verlag nutzen kann.